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Die ÖNORM B1300 – Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude – ist mit 01.11.2012 in Kraft getreten und mit 01.02.2018 aktualisiert worden. Diese Norm ist zwar kein Gesetz, stellt aber nach der Rechtsprechung den Stand der Technik dar. Diese Pflichten und deren Umsetzung kann delegiert werden. Dadurch ist es gewährleistet, dass mögliche Gefahrenquellen erfasst und dokumentiert sind. Durch die regelmäßige jährliche Routineprüfung ist eine frühzeitige Erkennung von Schäden möglich und dient langfristig der ordnungsgemäßen Werterhaltung des Gebäudes.
LEISTUNGEN
● Übernahme der Basisdaten beim Auftraggeber (AG)
● oder Bereitstellung eines Online Eingabeportals für den AG
● Plausibilitätsprüfung der Basisdaten
● Sämtliche Wegzeiten sind im Angebotspreis enthalten
● Detaillierte Objektbegehung und Überprüfung
● Erstellen des Objektsicherheitsberichtes lt. ÖNORM
● Übergabe und Archivierung des Berichtes
Sicherheitsbelange in der Objektbetreuung
